Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), heute Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur
(BNetzA), vergibt seit Januar 2003 an
Mehrwertdienste-Anbieter nur noch Rufnummern mit der international üblichen 0900-Vorwahl. Die
alten 0190-Rufnummern wurden schrittweise bis zum 31.12.2005 durch 0900-Nummern ersetzt.
0900-Rufnummern haben im Gegensatz zu den alten 0190-Nummern keine Tarifkennung (1. Ziffer nach
der 0190) und sind vom Dienstanbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei tarifierbar.
|
Zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs ist das
Mehrwertdienste-Missbrauchsgesetz erlassen worden. Demnach sind die Verbindungskosten für
0900-Mehrwertdienstenummern auf maximal drei Euro pro Minute für zeitabhängige Dienste und auf
maximal 30 Euro für zeitunabhängige Dienste begrenzt. Allerdings lassen sich einzelne
Gesprächsabschnitte auch unterschiedlich tarifieren. Die Dienstanbieter sind darüber hinaus
verpflichtet die Verbindungen nach einer Stunde automatisch zu beenden. Daneben können sich
Anbieter für eine zeitunabhängige Abrechnung pro Anruf entscheiden.
Eine Besonderheit bei 0900-Mehrwertdienstenummern ist, dass sich die Verbindungskosten auch
während der Verbindung ändern können. Eine derartige Änderung muss dem Nutzer allerdings
angesagt werden.
Seit dem 1. Februar 2004 müssen alle Mehrwertdienstanbieter dem Nutzer aus dem Festnetz vor dem
Beginn einer kostenpflichtigen Verbindung den Nutzungspreis kostenfrei ansagen. Diese Regelung
gilt seit dem 1. August 2004 auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen. Wenn die Preisansage fehlt,
muss der Anrufer die geforderten Gebühren laut Telekommunikationsgesetz nicht zahlen. Bei
Faxangeboten darf laut Gesetz die Tarifansage entfallen. Statt dessen muss auf der ersten
Fax-Seite der Nutzungspreis und die gesamt Seitenzahl angegeben werden. Dadurch soll dem Nutzer
die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragung gegebenenfalls zu stoppen.
|
09009-Vorwahlen nur für kostenpflichtige Einwahlprogramme (Dialer) |
|
|
Entgegen weitläufiger Meinung sind kostenpflichtige Einwahlprogramme (Dialer) nicht generell
verboten. Seriöse Dialer-Programme dienen bei vielen Online-Diensten als alternative und anonyme
Abrechnungsmethode von Leistungen. Der Einsatz von Dialern ist legal, wenn sie den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen und bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation
Post und Eisenbahnen (BNetzA) registriert sind.
Jeder registrierte Dialer wird bei der Bundesnetzagentur in einer öffentlich zugänglichen
Datenbank eingetragen. Bei allen registrierten und gesetzeskonformen Einwahlprogrammen muss seit
dem 17.06.2005 der Download und die Installation des Dialers vom Anwender ausdrücklich über ein
Zustimmungsfenster mit der Buchstabenkombination "O" und "K" bestätigt werden. Des Weiteren muss
auch vor dem Einwählen vom Nutzer die Buchstabenkombination "J" und "A" in ein
Zustimmungsfenster eingegeben werden, um eine unbeabsichtigte Verbindung auszuschliessen. Das
Aussehen und die Grösse des Dialer-Zustimmungsfensters ist von der Bundesnetzagentur
allgemeinverbindlich festgelegt worden. Es muss generell einen eindeutigen Hinweis auf die
Kosten für die Inanspruchnahme des Dienstes enthalten und darf zwischen einem Drittel bis
maximal zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen. Formulierungen die ein kostenfreies
Angebot suggerieren, dürfen in den Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.
Seit dem 14.12.2003 dürfen sich kostenpflichtige Einwahlprogramme nur noch über die Vorwahl
0900 9xx einwählen. Bei allen nicht bei der Bundesnetzagentur registrierten Dialer-Programmen
die nach diesem Termin noch über eine andere als die dafür vorgesehene 0900 9xx Einwahlnummer
betrieben werden, besteht laut Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur zu keinem Zeitpunkt eine
Zahlungsverpflichtung. Das gleiche gilt für Dialer die nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen
Art und Weise vorab über den Nutzungspreis informieren. Die Bundesnetzagentur kann ferner bei
allen bisher rechtmässig registrierten 09009-Dialern, bei denen ein nachvollziehbarer
Rechtsmissbrauch festgestellt wurde, die Registrierung auch rückwirkend wieder entziehen, sowie
die Abschaltung der betreffenden Rufnummern anordnen und ein Verbot der Rechnungslegung bzw.
das Inkasso für Verbindungen über die "rechtswidrig" genutzten Rufnummern verfügen.
|
|
Bei Fragen oder Beschwerden zu Dialer-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA).
|
Rufnummer für Dialer-Beschwerden/Auskunft: 01805-DIALER (01805/342537)
|
E-Mailadresse für Dialer-Beschwerden/Auskunft:
dialer.postfach@regtp.de
|
Postanschrift: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und
Eisenbahnen (BNetzA) Tulpenfeld 4, 53113 Bonn |
|

|
Kostenlose Anbieter-Abfrage |
|
|
Ein Vorteil für die Nutzer von Mehrwertdiensten ist, dass die 0900-Nummern von der
Bundesnetzagentur (BNetzA) einzeln vergeben werden. Die
Anbieter von 0900-Diensten können nun eindeutig zugeordnet werden. Dies war bei den alten
0190-Nummern nicht der Fall, da diese Nummern in Rufnummernblöcken vergeben wurden.
|
Wenn Sie wissen wollen welcher Mehrwertdienste-Anbieter hinter einer 0900-Rufnummer steckt,
dann können Sie z. B. beim kostenlosen Informations-Service der Deutschen Telekom AG unter der
Rufnummer 0800 / 3300900 Betreiber-Informationen erhalten.
|
Der Informations-Service der Deutschen Telekom AG bietet allerdings nur zu 0900-Rufnummern, die
bei der DTAG eingerichtet sind, Anbieter-Informationen an. Nach Eingabe der entsprechenden
0900-Rufnummer erhalten Sie den Firmennamen und Kontaktrufnummer, sowie die ladungsfähige
Anschrift des Dienstanbieters.
|
Informationen zum allen 0900-Dienstanbieter können Sie in einer Datenbank mit Abfragemaske bei
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA)
finden.
|
Datenbank für 0900 Nummern unter:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp
|
|
|
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) unter:
|
www.bnetza.de
|
|

|
0191 - 0194 Vorwahlen für Online-Dienste |
|
|
Für Online-Dienst-Zugangsnummern hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) die Vorwahlen 0191 bis 0194 vorgesehen. Wie
bei den 0900-Mehrwertdienstenummern, können die Nutzungsentgelte der
Online-Dienst-Zugangsnummern vom Internet Service Provider (ISP) frei tarifiert werden.
|
|

|
Internationale 00979-Vorwahlen für länderübergreifende Mehrwertdienste
(International Premium-Rate-Dienste) |
|
|
Die geplanten internationalen 00979-Mehrwertdiensterufnummern sollen weltweit gültig sein. Sie
können von international arbeitenden Mehrwertdieste-Anbietern genutzt werden und erfüllen im Grunde
den gleichen Zweck wie die in Deutschland gültigen 0900-Mehrwertdiensterufnummern. Auch die
00979-Nummern sollen vom Anbieter frei tarifierbar sein.
|
|

|
|
|
Um Ärger mit Mehrwertdiensterufnummern und Dialern generell auszuschliessen, sollten Sie für
Ihren Festnetz/Mobilfunk-Anschluss eine Rufnummernsperre beim Netzbetreiber beauftragen. Die
T-Com bietet ihren Kunden z.B. eine kostenlose und veränderbare Anschluss-Sperre für abgehende
Verbindungen an. Diese kann in jedem T-Punkt oder telefonisch bei der Privatkunden-Hotline unter
der kostenlosen Rufnummer 0800 / 3301000 beauftragt werden.
|
Besitzer einer Telefonanlage haben alternativ die Möglichkeit, Verbindungen zum
0900-Rufnummernbereich in Ihrer Anlage kostenfrei zu sperren. Je nach Komfort der Telefonanlage
kann die Sperre für alle Nebenstellenanschlüsse oder nur für bestimmte Anschlüsse
(PC/Fax-Nebenstelle) eingerichtet werden. Bei modernen Anlagen lassen sich oft auch bestimmte
Rufnummern von der Sperre ausklammern.
|
|
 |
Tarifübersicht: 0900x Premium-Rate-Dienste (PRD) / 00979x
International Premium-Rate-Dienste (IPRD) |
|
|
Vorwahl |
Tarif |
Vorwahl |
Tarif |
0191 x |
vom Internet Service Provider frei tarifierbar |
0900 1 |
vom Anbieter frei tarifierbar |
0192 x |
vom Internet Service Provider frei tarifierbar |
0900 3 |
vom Anbieter frei tarifierbar |
0193 x |
vom Internet Service Provider frei tarifierbar |
0900 5 |
vom Anbieter frei tarifierbar |
|
|
0900 9 |
vom Anbieter frei tarifierbar |
|
|
00979 x |
vom Anbieter frei tarifierbar *) |
|
|
*) geplant |
Alle Preisangaben beziehen sich auf Festnetzanschlüsse der Deutsche Telekom AG inkl. MwSt.
Für Verbindungen aus anderen Netzen/Mobilfunk-Netzen können Sondertarife gelten.
|
|
Umfangreiche Informationen über die Tricks unseriöser Mehrwertdienstanbieter und wie man sich
vor unerwünschten Dialern schützt, finden Sie auf der Infoseite von Dialerschutz.de.
|
www.dialerschutz.de
|
|
09.05.2010 (aktualisiert) |