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Informationen zu 0900-Diensten

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Informationen zu 0900-Diensten

 0190/0900-Vorwahlen für Mehrwertdienste (Premium-Rate-Dienste) 

Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), heute Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), vergibt seit Januar 2003 an Mehrwertdienste-Anbieter nur noch Rufnummern mit der international üblichen 0900-Vorwahl. Die alten 0190-Rufnummern wurden schrittweise bis zum 31.12.2005 durch 0900-Nummern ersetzt.
0900-Rufnummern haben im Gegensatz zu den alten 0190-Nummern keine Tarifkennung (1. Ziffer nach der 0190) und sind vom Dienstanbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei tarifierbar.

0900-Vorwahlen sind in vier Service-Gruppen aufgeteilt: 
0900 1  -> Informationsdienste
0900 3  -> Unterhaltungsdienste
0900 5  -> Sonstige Dienste (z.B. Erwachsenenunterhaltung)
0900 9  -> Dialerprogramme

Zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs ist das Mehrwertdienste-Missbrauchsgesetz erlassen worden. Demnach sind die Verbindungskosten für 0900-Mehrwertdienstenummern auf maximal drei Euro pro Minute für zeitabhängige Dienste und auf maximal 30 Euro für zeitunabhängige Dienste begrenzt. Allerdings lassen sich einzelne Gesprächsabschnitte auch unterschiedlich tarifieren. Die Dienstanbieter sind darüber hinaus verpflichtet die Verbindungen nach einer Stunde automatisch zu beenden. Daneben können sich Anbieter für eine zeitunabhängige Abrechnung pro Anruf entscheiden.
Eine Besonderheit bei 0900-Mehrwertdienstenummern ist, dass sich die Verbindungskosten auch während der Verbindung ändern können. Eine derartige Änderung muss dem Nutzer allerdings angesagt werden.
Seit dem 1. Februar 2004 müssen alle Mehrwertdienstanbieter dem Nutzer aus dem Festnetz vor dem Beginn einer kostenpflichtigen Verbindung den Nutzungspreis kostenfrei ansagen. Diese Regelung gilt seit dem 1. August 2004 auch für Anrufe aus den Mobilfunknetzen. Wenn die Preisansage fehlt, muss der Anrufer die geforderten Gebühren laut Telekommunikationsgesetz nicht zahlen. Bei Faxangeboten darf laut Gesetz die Tarifansage entfallen. Statt dessen muss auf der ersten Fax-Seite der Nutzungspreis und die gesamt Seitenzahl angegeben werden. Dadurch soll dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragung gegebenenfalls zu stoppen.

Bei Streitigkeiten über die Nutzung eines Mehrwertdienstes muss der Dienstanbieter beweisen, dass ein gültiger Vertrag mit ihm zustande gekommen ist. Die Bundesnetzagentur kann bei einem nachvollziehbaren Gesetzesverstoss die Abschaltung der betreffenden Rufnummer anordnen und ein Verbot der Rechnungslegung verfügen bzw. das Inkasso untersagen.

 

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 09009-Vorwahlen nur für kostenpflichtige Einwahlprogramme (Dialer) 

Entgegen weitläufiger Meinung sind kostenpflichtige Einwahlprogramme (Dialer) nicht generell verboten. Seriöse Dialer-Programme dienen bei vielen Online-Diensten als alternative und anonyme Abrechnungsmethode von Leistungen. Der Einsatz von Dialern ist legal, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) registriert sind.
Jeder registrierte Dialer wird bei der Bundesnetzagentur in einer öffentlich zugänglichen Datenbank eingetragen. Bei allen registrierten und gesetzeskonformen Einwahlprogrammen muss seit dem 17.06.2005 der Download und die Installation des Dialers vom Anwender ausdrücklich über ein Zustimmungsfenster mit der Buchstabenkombination "O" und "K" bestätigt werden. Des Weiteren muss auch vor dem Einwählen vom Nutzer die Buchstabenkombination "J" und "A" in ein Zustimmungsfenster eingegeben werden, um eine unbeabsichtigte Verbindung auszuschliessen. Das Aussehen und die Grösse des Dialer-Zustimmungsfensters ist von der Bundesnetzagentur allgemeinverbindlich festgelegt worden. Es muss generell einen eindeutigen Hinweis auf die Kosten für die Inanspruchnahme des Dienstes enthalten und darf zwischen einem Drittel bis maximal zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen. Formulierungen die ein kostenfreies Angebot suggerieren, dürfen in den Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.
Seit dem 14.12.2003 dürfen sich kostenpflichtige Einwahlprogramme nur noch über die Vorwahl 0900 9xx einwählen. Bei allen nicht bei der Bundesnetzagentur registrierten Dialer-Programmen die nach diesem Termin noch über eine andere als die dafür vorgesehene 0900 9xx Einwahlnummer betrieben werden, besteht laut Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung. Das gleiche gilt für Dialer die nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen Art und Weise vorab über den Nutzungspreis informieren. Die Bundesnetzagentur kann ferner bei allen bisher rechtmässig registrierten 09009-Dialern, bei denen ein nachvollziehbarer Rechtsmissbrauch festgestellt wurde, die Registrierung auch rückwirkend wieder entziehen, sowie die Abschaltung der betreffenden Rufnummern anordnen und ein Verbot der Rechnungslegung bzw. das Inkasso für Verbindungen über die "rechtswidrig" genutzten Rufnummern verfügen.

Bei Fragen oder Beschwerden zu Dialer-Programmen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA).

Rufnummer für Dialer-Beschwerden/Auskunft: 01805-DIALER (01805/342537)
E-Mailadresse für Dialer-Beschwerden/Auskunft: dialer.postfach@regtp.de
Postanschrift: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
 

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 Kostenlose Anbieter-Abfrage 

Ein Vorteil für die Nutzer von Mehrwertdiensten ist, dass die 0900-Nummern von der Bundesnetzagentur (BNetzA) einzeln vergeben werden. Die Anbieter von 0900-Diensten können nun eindeutig zugeordnet werden. Dies war bei den alten 0190-Nummern nicht der Fall, da diese Nummern in Rufnummernblöcken vergeben wurden.

Wenn Sie wissen wollen welcher Mehrwertdienste-Anbieter hinter einer 0900-Rufnummer steckt, dann können Sie z. B. beim kostenlosen Informations-Service der Deutschen Telekom AG unter der Rufnummer 0800 / 3300900 Betreiber-Informationen erhalten.

Der Informations-Service der Deutschen Telekom AG bietet allerdings nur zu 0900-Rufnummern, die bei der DTAG eingerichtet sind, Anbieter-Informationen an. Nach Eingabe der entsprechenden 0900-Rufnummer erhalten Sie den Firmennamen und Kontaktrufnummer, sowie die ladungsfähige Anschrift des Dienstanbieters.

Informationen zum allen 0900-Dienstanbieter können Sie in einer Datenbank mit Abfragemaske bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) finden.

Datenbank für 0900 Nummern unter: http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) unter:

www.bnetza.de
 

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 0191 - 0194 Vorwahlen für Online-Dienste 

Für Online-Dienst-Zugangsnummern hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (BNetzA) die Vorwahlen 0191 bis 0194 vorgesehen. Wie bei den 0900-Mehrwertdienstenummern, können die Nutzungsentgelte der Online-Dienst-Zugangsnummern vom Internet Service Provider (ISP) frei tarifiert werden.

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 Internationale 00979-Vorwahlen für länderübergreifende Mehrwertdienste (International Premium-Rate-Dienste) 

Die geplanten internationalen 00979-Mehrwertdiensterufnummern sollen weltweit gültig sein. Sie können von international arbeitenden Mehrwertdieste-Anbietern genutzt werden und erfüllen im Grunde den gleichen Zweck wie die in Deutschland gültigen 0900-Mehrwertdiensterufnummern. Auch die 00979-Nummern sollen vom Anbieter frei tarifierbar sein.

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 Rufnummernsperre 

Um Ärger mit Mehrwertdiensterufnummern und Dialern generell auszuschliessen, sollten Sie für Ihren Festnetz/Mobilfunk-Anschluss eine Rufnummernsperre beim Netzbetreiber beauftragen. Die T-Com bietet ihren Kunden z.B. eine kostenlose und veränderbare Anschluss-Sperre für abgehende Verbindungen an. Diese kann in jedem T-Punkt oder telefonisch bei der Privatkunden-Hotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 3301000 beauftragt werden.

Besitzer einer Telefonanlage haben alternativ die Möglichkeit, Verbindungen zum 0900-Rufnummernbereich in Ihrer Anlage kostenfrei zu sperren. Je nach Komfort der Telefonanlage kann die Sperre für alle Nebenstellenanschlüsse oder nur für bestimmte Anschlüsse (PC/Fax-Nebenstelle) eingerichtet werden. Bei modernen Anlagen lassen sich oft auch bestimmte Rufnummern von der Sperre ausklammern.

 

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 Tarifübersicht:  0900x Premium-Rate-Dienste (PRD) / 00979x International Premium-Rate-Dienste (IPRD) 

Vorwahl

Tarif

Vorwahl

Tarif

0191 x

vom Internet Service Provider frei tarifierbar

0900 1

vom Anbieter frei tarifierbar

0192 x

vom Internet Service Provider frei tarifierbar

0900 3

vom Anbieter frei tarifierbar

0193 x

vom Internet Service Provider frei tarifierbar

0900 5

vom Anbieter frei tarifierbar

 

 

0900 9

vom Anbieter frei tarifierbar

 

 

00979 x

vom Anbieter frei tarifierbar *)

*) geplant

Alle Preisangaben beziehen sich auf Festnetzanschlüsse der Deutsche Telekom AG inkl. MwSt.
Für Verbindungen aus anderen Netzen/Mobilfunk-Netzen können Sondertarife gelten.

 

Umfangreiche Informationen über die Tricks unseriöser Mehrwertdienstanbieter und wie man sich vor unerwünschten Dialern schützt, finden Sie auf der Infoseite von Dialerschutz.de.

www.dialerschutz.de
09.05.2010 (aktualisiert)
 

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