Mobilfunk

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Günstiger mobil telefonieren! (mit CallingCards)

Mit CallingCards oder Guthaben-Karten können Sie Ihre Mobilfunk-Kosten um bis zu 80 Prozent reduzieren. Vor allem Prepaid-Karten Nutzer mit hohen Minutenpreisen, aber auch Laufzeitvertragskunden in teuren Tarifen können mit CallingCards, ohne den Bestandsvertrag kündigen zu müssen, den ein oder anderen Cent beim telefonieren sparen.

Die Handhabung von CallingCards bzw. das Callthrough-Prinzip funktioniert bei den meisten Anbietern ähnlich. Zuerst erwirbt man im Presse-, Tabakwaren-, Telekommunikations-Einzelhandel, an Tankstellen oder im Internet eine CallingCard mit einem bestimmten Gesprächsguthaben, dass abtelefoniert werden kann. Neuerdings kann man CallingCards sogar an einigen Zigarettenautomaten kaufen. Zum Herstellen einer Verbindung wählt man statt der gewünschten Rufnummer zunächst die kostenfreie 0800-Zugangsnummer des CallingCard-Anbieters und identifiziert sich mit der auf der Karte aufgedruckten PIN-Nummer. Anschliessend wird die Rufnummer des Gesprächspartners inklusive Vorwahl eingegeben. Die Verbindungstaste [] darf nach Eingabe der Zielrufnummer nicht mehr gedrückt werden! Das CallingCard-System stellt dann die Verbindung zur gewünschten Zielrufnummer her. Für das Gespräch werden nur die "günstigen" Gebühren des jeweiligen CallingCard-Anbieters vom Kartenguthaben abgebucht, die Mobilfunkanbieter berechnen im Inland für die Verbindung zu 0800-Nummern keine weiteren Gebühren. Somit entstehen dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten. Bei CallingCard-Anbietern die eine 00800-Einwahlnummer verwenden, sollten Sie sich vor dem erwerb der Karte bei Ihrem Mobilfunkanbieter informieren, ob Verbindungen zu internationalen Freecall-Nummern mit der Vorwahl 00800 kostenfrei möglich sind.

Im Ausland ist die Verwendung einer CallingCard vom Mobiltelefon nicht zu empfehlen. Denn entweder sind die Verbindungen zu 0800- und 00800-Freecall-Nummern gesperrt oder zu den regulären Gesprächskosten der CallingCard-Anbieter fallen meist noch Roaming-Gebühren der Mobilfunkbetreiber an. Die Roaming-Gebühren werden auch dann berechnet, wenn der gewünschte Gesprächspartner nicht erreicht werden kann oder der Anschluss besetzt ist.

Einziger Nachteil bei der Nutzung von CallingCards, wer sparen will muss vor jedem Gespräch viel Tipperei in Kauf nehmen. Für häufig gewählte Rufnummern empfiehlt es sich deshalb, diese als eigenen Eintrag im Telefonbuch komplett mit der Karten-Zugangsnummer und falls erforderlich der PIN abzuspeichen. Bei einigen CallingCard-Anbietern kann die Eingabe der langen PIN-Nummer auch entfallen, wenn der Nutzer zuvor seine Mobilfunknummer registriert hat. Diese wird dann statt der PIN zur Identifizierung des Karteninhabers genutzt.

23.07.2004 (aktualisiert)

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SMS Premium-Dienste

Wer meint das eine Kurzmitteilung immer nur so viel kostet wie in der Standard-Tarifübersicht seines Netzabieters steht, sollte bei fünfstelligen Kurzwahl- und Service-Nummern aufpassen. Diese speziellen Kurzwahl-Nummern werden meist für SMS Premium-Dienste genutzt, die von Mobilfunkdienstleister frei tarifierbar sind. Da die Kurzwahl-Nummern jeweils netzintern vom Netzbetreiber geschaltetet werden, fallen sie nicht unter das Mehrwertdienst-Gesetz mit seinen festgelegten Tarifobergrenzen.

Bei den SMS Premium-Diensten wird meist zu den normalen SMS-Gebühren des Netzanbieters ein Aufschlag für die Nutzung des Mehrwertdienstes berechnet. Die Gebühren werden, wie bei Verbindungen zu Mehrwertdienste-Nummern, direkt vom Netzbetreiber bzw. Service Provider über die Mobilfunkrechnung abgerechnet. Die SMS Premium-Dienste-Anbieter sind nach dem Preisauszeichnungsgesetz verpflichtet den Kunden vor der Nutzung des Dienstes über die anfallenden Kosten zu informieren. Die Preisangaben sind aber meist nur im Kleingedruckten zu finden. Werden keine Preisangaben gemacht, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass für die Kurzmitteilung die normalen SMS-Gebühren des Netzanbieters berechnet werden. Erscheinen auf der Mobilfunkrechnung trotzdem höhere Kosten, ist dies rechtswidrig.

Die Angebotspalette an SMS Premium-Diensten ist recht vielfältig. So können beispielsweise Display-Motive, Klingeltöne, Spiele-Downloads oder Infos und Tickets per Premium-SMS bestellt werden. Mittlerweile werden auch viele Gewinnspiele, SMS-Chats oder TV-Votings über Mehrwert SMS-Dienste realisiert. Abhängig von der genutzten Dienstleistung kann eine Premium-SMS bis zu 5,00 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Für den WAP/GPRS-Download fallen dann nochmal weitere Transport-Gebühren an.

Nicht ausser Acht lassen sollten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter und die Fussnoten in der Werbung. Denn oft sind für die Bestellen eines Klingeltons o.Ä. mehrere Premium-SMS notwendig, die jeweils separat berechnet werden. Manche Anbieter legen auch eine Mindestabnahmemenge fest und berechnen sofort den Gesamtbetrag der zu erbringenden Leistung. Oder es handelt sich bei einem Angebot um ein Abonnement, das sich automatisch verlängert bis es mit einer weiteren SMS sowie dem korrekten Kündigungs-Kennwort wieder beendet wird.

22.01.2005 (aktualisiert)

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Kostenloses Web-SMS vor dem Aus?

Seit Anfang des Jahres 2002 haben alle deutschen Mobilfunkbetreiber T-Mobile D, Vodafone D2, E-plus und o2 Germany die Gebühren für den gewerblichen SMS-Massenversand (Web-SMS, Info-SMS, SMS-Werbung, Logo- und Klingelton-Versand) um teilweise mehr als 300 Prozent erhöht. Die Preisanhebungen werden mit dem höheren Preisniveau der europäischen Mitbewerber und den damit gestiegenen Versandkosten für ins Ausland versendete Kurzmitteilungen begründet. Der wahre Grund dürfte allerdings sein, dass sich bei der Übermittlung von sehr geringen Datenvolumen und dazu noch wenig Netzbelastung mit sonst keinem anderen Datendienst so viel Geld verdienen lässt.
In Deutschland gingen im Jahr 2001 etwa ein Drittel des gesamten SMS-Aufkommens auf das Konto von Grossabnehmern. Deshalb versuchen die Mobilfunkbetreiber offenbar auch zu Lasten der gewerblichen SMS-Massenversender, mit den Mehreinnahmen die hohen Investitionen für die UMTS Lizenzen und den kostenintensiven Aufbau der Netzinfrastruktur zu finanzieren. Mit Sicherheit lukrativer für die Netzbetreiber wären SMS-Preiserhöhung bei ihren Bestandskunden (Laufzeitverträge und Prepaid-Karten), doch diese sind wegen des Rechts auf Sonderkündigung (§ 28 Abs. 3 Satz 2 der TK-Kundenschutzverordnung) schlecht durchzusetzen. Im Falle einer Änderung der Vertragskonditionen zum Nachteil des Kunden hat dieser nämlich grundsätzlich das Recht, innerhalb eines Monats, ein bestehendes Vertragsverhältnis vorzeitig zu kündigen. Ausgenommen von diesem Recht sind Preiserhöhungen durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Zudem müssen Tk-Unternehmen seit dem 1.1.2002 ihre Kunden über jede Änderung der Vertragsbedingungen/AGB ausdrücklich informieren.

Mittlerweile haben zahlreiche werbefinanzierte Web-SMS Anbieter und SMS-Portale den Gratis-Service aus Kostengründen einstellen müssen. Bei den noch verbliebenen Web-SMS Anbietern wird der Versand entweder nur noch gebührenpflichtig angeboten oder das Gratis-SMS-Kontingent ist limitiert und die verfügbaren Zeichen sind durch lange Werbetexte stark reduziert. Bei den Gratis-Diensten lässt zudem die Zuverlässigkeit weiter nach.

Der auf den Webseiten angebotene FreeSMS-Service diente in erster Linie dazu, neue Nutzer mittels der in der Kurzmitteilung enthaltenen Werbung auf das eigene Web-Angebot aufmerksam zu machen und diese zu binden. Die Kosten für den SMS-Versand trägt der Seitenbetreiber entweder selber oder der Dienst wird durch Werbeeinblendungen verschiedenster Art und Sponsoren finanziert. Nach den drastischen Preiserhöhungen Anfang 2002 steht der kostenlose SMS-Dienst oft aber in keiner Relation mehr zum Nutzen (Werbung) für die Anbieter, die den Service daraufhin meist eingestellt haben.

09.07.2005 (aktualisiert)

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SMS Mobilfunk ins Festnetz

Das Versenden von Kurzmitteilungen zu deutschen Festnetzanschlüssen (ausgenommen Sonderrufnummern) ist seit Oktober 2001 bei allen deutschen Netzbetreibern möglich. Die Vorgehensweise ist gleich dem Versand einer SMS ins Mobilfunknetz. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie allerdings immer die Festnetznummer im nationalen Format mit einer 0 bei der Vorwahl (nicht +49xxxx) eingeben. Die Textmitteilung, sowie die Sendezeit und die Absenderrufnummer werden in eine Sprachnachricht (Voicemail) umgewandelt und dem Empfänger von einer Computerstimme vorgelesen. Die Netzbetreiber T-Mobile D, Vodafone D2 und o2 Germany unterstützen auch SMS-fähige Festnetztelefone bei denen die Kurzmitteilung, wie beim Handy, als Textmitteilungen auf dem Display gelesen werden kann. Falls der Anschluss des Empfängers besetzt sein sollte, wird die Zustellung je nach Netzanbieter bis zu 48 Stunden lang wiederholt.
Eine SMS ins Festnetz kostet bei allen deutschen Netzbetreibern 0,19 Euro inkl. MwSt. (alte Tarife 0,20 Euro inkl. MwSt.) pro Nachricht.
Vodafone D2 Kunden müssen die D2-MessagePlus SMS-Zentrale (+49 172 227 0333) für den SMS Versand ins Festnetz benutzen.

Weitere Infos: www.t-mobile.de     www.vodafone.de     www.eplus.de     www.o2online.de

Auch der Service Provider Talkline bietet seinen Mobilfunkkunden den SMS Versand ins deutsche Festnetz an. Pro Kurzmitteilungen werden ca. 0,20 Euro inkl. MwSt. berechnet, allerdings können täglich "nur" 50 SMS an dieselbe Festnetznummer gesendet werden. Dem Empfänger wird von einer Computerstimme der Mitteilungstext, sowie die Absendernummer vorgelesen. Bis zu neun Mal versucht das System den Empfänger zu erreichen, danach wird der Absender kostenpflichtig über die fehlgeschlagene Zustellung per SMS informiert. Für die SMS-Rückmeldung werden ca. 0,08 Euro inkl. MwSt. berechnet. Zur Nutzung des Dienstes muss die Talkline SMS-Zentrale für das entsprechende Mobilfunknetz eingestellt sein. D1 und D2 Kunden brauchen lediglich die Vorwahl im nationalen Format (nicht +49xxxx) und die Rufnummer des Empfängers zum Versenden eingeben. E-plus Kunden müssen der kompletten Empfängernummer immer die Prefixnummer 1232050 voranstellen z.B. für einen Festnetzanschluss in Frankfurt a/M. 1232050 069 1234567.

Weiter Infos: www.talkline.de

01.12.2002 (aktualisiert)

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Probleme beim Web-SMS Versand

Es kommt immer wieder vor, dass über das Internet versendete Kurznachrichten (Web-SMS) nicht rechtzeitig beziehungsweise überhaupt nicht beim gewünschten Empfänger ankommen. Dies kann verschiedene Gründe haben:

 

  • Temporäre Schwierigkeiten oder Schliessung des SMS Gateways (ohne jede Voranmeldung) wegen Missbrauchs oder aus Kostengründen. Die kostenlosen Web-SMS Anbieter geben ohnehin keine Versandgarantie.

  • Die maximale Anzahl an kostenlosen SMS für einen Tag/Monat wurde schon versendet. (Da meist die IP-Adresse zur Zählung genutzt wird, kann das Kontingent auch schon von anderen Usern zuvor aufgebraucht worden sein.)

  • Der Netzbetreiber blockiert anbieterspezifisch das Gateway des Web-SMS Anbieters.

  • Die Cookie-Annahme oder Java-Script ist im Web-Browser deaktiviert.

  • Im Kurzmitteilungstext sind Umlaute (ä,ö,ü) oder Sonderzeichen wie ß oder "Anführungsstriche" enthalten, die vom Web-SMS Anbieter nicht unterstützt werden.

  • Die Datenübertragung wird durch eine Firewall oder ein Firewall-Programm blockiert. Trotz einer positiven Versandbestätigung wird unter Umständen keine SMS versendet.

  • Temporäre Versandprobleme bei der SMS-Zentrale des Netzbetreibers oder Service Providers.

Seit Einführung der Rufnummern-Portabilität (MNP) kann es bei Web-SMS Anbietern die nur bestimmten Netzvorwahlen (z.B. D-Netze) unterstützen, Versandprobleme zu portierten Mobilfunknummern geben, wenn diese in ein vom Web-SMS Anbieter nicht unterstütztes Ziel-Mobilfunknetz (z.B. E-Netze) übertragen wurden.

Wichtige und dringende Kurzmitteilungen sollten Sie weiterhin nur über das Mobiltelefon versenden, oder zumindest verschiedene Web-SMS Anbieter zum verschicken nutzen.

 

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